Kanzlei Armin Unke Nordhorn/ Rechtsanwältin Sabrina Meiners

Rechtstipp: „Wann verfallen Punkte in ‚Flensburg'“?

Beitrag von Rechtsanwältin Sabrina Meiners zum Verkehrsrecht

Vergehen im Straßenverkehr ahndet der Bußgeldkatalog nach deutschem Recht mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Bei besonders schwerwiegenden Tatbeständen kann sogar der Fahrerlaubnisentzug drohen. Sollte ein Fahrer jedoch die Maximalgrenze von 8 Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erreichen, droht ihm das Gleiche. Aus diesem Grund ist es wichtig, den eigenen Punktestand und den Verfall der Punkte in Flensburg immer im Auge zu behalten.

Seit der Punktereform im Mai 2014 ist es für Autofahrer schwierig, die Tilgungsfristen zu verstehen. Die Auswirkungen der Punkte funktionieren auf zwei unterschiedliche Arten, da der Punkteverfall vor und nach der Reform unterschiedlich betrachtet wird.

 

Punkteverfall vor der Reform

Vor der Reform am 01.05.2014 verfielen die Punkte wie folgt:

Jeder Punkt beeinflusste einen anderen. Dies bedeutet, dass wenn ein neuer Punkt dazugekommen ist, stoppte dies den Verfall der bisherigen Punkte und die Verjährung begann von vorne (für alle Punkte).

Folgendes Verjährungsprinzip wurde angewandt:

Punkte und ihre jeweilige Verjährungsfrist:

  • Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre
  • Straftaten: 5 Jahre
  • Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug: 10 Jahre

Alle bis zum 30.04.2014 gesammelten Punkte verjähren nach diesem Prinzip.

 

Punkteverfall nach der Reform

Seit der Reform verjähren die Punkte, welche nach dem 01.05.2014 gesammelt wurden, nach einem neuen Prinzip. Jeder Punkt verjährt nun für sich. Neu hinzugekommene Punkte unterbrechen nicht die Löschung der alten Punkte.

Folgendes Verjährungsprinzip wird nunmehr angewandt:

Punkte und ihre jeweilge Verjährungsfrist:

  • Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen: 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte nach sich ziehen: 5 Jahre
  • Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen: 10 Jahre

Dies bedeutet, dass jeder Punkt nach Ablauf seiner Verjährungsfrist gelöscht wird, unabhängig davon, ob weitere Punkte angehäuft worden sind. Dies ist für die Verkehrsteilnehmer wesentlich übersichtlicher und verständlicher.

Wer seinen Punktestand erfragen möchte, muss sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden.

 

Überliegefrist

Nach Ablauf der Verjährung werden die Punkte in Flensburg jedoch nicht sofort gelöscht. Dies geschieht erst nach Ablauf eines weiteren Jahres, der Überliegefrist. Punkte, welche sich in der Überliegefrist befinden, sind in der Regel nicht mehr für die Behörden einsehbar, lediglich noch für den Bürger oder dessen Anwalt.

 

Wann werden die Punkte eingetragen?

Punkte werden erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides in der Akte in Flensburg vermerkt, sodass man die Eintragung durch Erhebung eines Einspruchs hinauszögern kann.

Einen Sonderfall bildet hier die 8-Punkte-Grenze. Wenn jemand bereits sieben Punkte gesammelt hat und nunmehr ein weiterer Punkt droht und somit auch der Fahrerlaubnisentzug, entscheidet die Behörde nach dem „Tattagprinzip“. Ist also der verjährte Punkt an dem Tattag des neuen Tags noch nicht verjährt, kann dennoch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Damit soll verhindert werden, dass der Verkehrssünder die Punkte durch Einsprüche und Gerichtsverfahren unnötig in die Länge zieht und damit dem Entzug des Führerscheins entgehen kann.

 

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.