Steuertipp „Wenn Steuerfahnder klingeln“

Ob Sie sie mit Bundesministerin Manuela Schwesig nur als stumpfes Schwert oder mit dem verstorbenen Autor Klaus Klages als geballte Faust der öffentlichen Hand ansehen, spielt spätestens dann keine Rolle mehr, wenn sie vor der Tür steht: die Steuerfahndung. Regelmäßig wird Sie in einer solchen Situation nur die Antwort auf eine Frage interessieren: „Was ist zu tun?“

Zunächst sollten Sie größtmögliche Ruhe bewahren. Informieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Bitten Sie den Leiter der Durchsuchungsmaßnahme höflich um eine Visitenkarte und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Schaffen Sie eine angenehme Gesprächsatmosphäre. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie sich selbst nicht belasten müssen. Unüberlegte Spontanäußerungen sind zu vermeiden. Sammeln Sie möglichst viele Informationen.

Entbinden Sie Ihren Steuerberater und/ oder Rechtsanwalt nicht von der Verschwiegenheitspflicht. Unterlassen Sie zwingend körperlichen Widerstand.

Auch wenn Sie lediglich zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet sind, kann die freiwillige Herausgabe von Unterlagen zur Vermeidung von Zufallsfunden sinnvoll sein. Versuchen Sie keinesfalls, Beweismittel beiseitezuschaffen. Weisen Sie den Fahndungsleiter frühzeitig darauf hin, welche Unterlagen Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen.

Ist kein Anwalt zugegen, sollten Sie abschließend mit dem Fahndungsleiter das weitere Vorgehen erörtern. Spätestens nach dem Ende der Durchsuchungsmaßnahme sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, damit dieser Akteneinsicht beantragen und etwaige Rechtsmittel prüfen kann. Außerdem ist die Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. denn eines steht fest: Eine Durchsuchung ist unangenehm, sie ist aber kein Beweis für eine Straftat.