Steuertipp: „Nur Bares ist Wahres …“

… dachte sich ein Steuerpflichtiger und wollte seine Steuerschuld in Höhe von immerhin 140.000,00 € in den Räumen des Finanzamtes bar begleichen. Da die dortige Kasse geschlossen war, wurde die Annahme des Geldes verweigert. Der Steuerpflichtige wurde an die Deutsche Bundesbank verwiesen, wo er eine Bareinzahlung vornehmen könne. Dies lehnte er ab, weil das Finanzamt laut Gesetz ein örtliches Institut zur Annahme des Geldes ermächtigen müsse. Dem kam die Behörde nach und benannte die örtliche Sparkasse. Dort wurde die Annahme des Geldes aber verweigert. Der Steuerpflichtige befürchtete nun, dass das Finanzamt vollstrecken würde, um an das Geld zu kommen. Er stellte deshalb einen Eilantrag beim FG Münster (AZ: 7 V 2897/15). Dieser Antrag hatte allerdings keinen Erfolg. Da das Finanzamt ein örtliches Institut zur Annahme ermächtigt habe, sei es seinen Pflichten hinreichend nachgekommen. Auf die ablehnende Entscheidung der Sparkasse habe die Behörde keinen Einfluss gehabt. Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass Steuerschulden unbar zu begleichen sind.

Pech hatte auch ein Ehepaar, das sich der für Landund Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbständige grundsätzlich geltenden Pflicht zur „Online-Abgabe“ der Steuererklärung widersetzen wollte, weil aus seiner Sicht „spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden“ bewiesen sei, dass das Internet niemals sicher sein könne. Das Finanzamt müsse das Ehepaar von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung per Datenfernübertragung befreien. Diese Ansicht teilten das Finanzamt und das FG Baden-Württemberg (AZ: 7 K 3192/15) nicht. Die begehrte Entbindung komme nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Abgabe per Datenfernübertragung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar sei. Vorhandene Bedenken hinsichtlich der Übertragungssicherheit seien nicht ausreichend. Der genannte Personenkreis muss seine Erklärungen also auch künftig „online“ übermitteln.

Alle anderen dürfen weiterhin hoffen, dass die Steuererklärung irgendwann tatsächlich auf den vielzitierten Bierdeckel passt.