Tag Archives: Testament

34 regionale Profis der Hochzeitsbranche laden in das Küchenstudio Ardland in Nordhorn ein

Die Profi Hochzeiter Messe ist am Samstag, 22.10.2016 von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie am Sonntag, 23.10.2016 von 10 Uhr bis 18 Uhr im Küchenstudio Ardland für alle Interessierten geöffnet.

Auch das Team der kanzlei | armin unke wird dort für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Seien Sie herzlich willkommen!

dieprofihochzeiter.de

Beitrag über Vermögenssicherung unter Ehegatten von der kanzlei | armin unke im Wietmarscher Anzeiger

Unter jungen Familien ist der Glaube weit verbreitet, dass bei Tod eines Ehepartners beispielsweise die Immobilie auf den überlebenden Ehegatten übergeht. Tatsächlich stimmt dies jedenfalls dann nicht, wenn ein Kind vorhanden ist. Dann bildet der überlebende Ehegatte eine Erbengemeinschaft mit dem Kind. Obwohl der überlebende Ehegatte in der Regel die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind hat, kann er nicht uneingeschränkt für das Kind handeln. Soll etwa die geerbte Immobilie verkauft werden, ist dazu die Zustimmung des Amtsgerichts erforderlich.

Durch einen Erbvertrag, ggf. verbunden mit einem Ehevertrag, oder ein Testament, kann hier im Vorfeld eine sinnvolle Lösung gefunden werden. Für Unternehmer, Eltern eines behinderten Kindes, Geschiedene oder Mitglieder einer Patchworkfamilie führt an einer letztwilligen Verfügung vernünftigerweise, insbesondere zur Vermögenssicherung, ohnehin kein Weg vorbei. Gleiches gilt, wenn der künftige Erbe Sozialleistungen (etwa ALG II) bezieht. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sollten dabei stets beachtet werden.

Mindestens ebenso verbreitet ist die Vorstellung, dass der Ehepartner quasi als Vertreter handeln darf, wenn man aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder wegen des fortschreitenden Alters seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Auch diese Vorstellung ist falsch. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall die Bestellung eines Betreuers durch das Amtsgericht vor. Die damit verbundene zeitliche Verzögerung ist da noch das kleinste Übel. Viel schwerer wiegt, dass im schlechtesten Fall eine völlig fremde Person Entscheidungen für den Betreuten treffen kann. Vermeiden lässt sich dieses Risiko durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, in der eine Person nach Wahl des Betroffenen (und nicht nach Wahl des Gerichts) dazu bevollmächtigt wird, im Ernstfall zu handeln. Die notarielle Form ist nicht immer zwingend, in der Regel aber sinnvoll.

Verbunden werden kann die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung. In einer solchen kann unter anderem niedergelegt werden, welche medizinische Versorgung im Ernstfall gewünscht ist.

Sie stehen mitten im Leben, führen ein erfolgreiches Unternehmen und Ihrer Familie geht es gut? Dann haben Sie allen Grund zur Freude. Vergessen Sie aber nicht, dass sich diese Situation durch Unfall oder Krankheit ändern kann. Passieren kann das jedem von uns. Unerwartet. Jeden Tag.

Ihre Familie wird sich in erster Linie um Ihr Wohlbefinden kümmern. Weil Sie entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, erhalten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung. Nur: Wer kümmert sich um Ihr Unternehmen? Mit wenig Aufwand können Sie Vorsorgemaßnahmen treffen. Packen Sie Ihren Notfallkoffer.

Was hinein gehört? Das hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Generalvorsorgevollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, vollumfänglich für Sie zu handeln. Jedenfalls dann, wenn sie notariell beurkundet ist. Manchmal ist die Bestellung eines Notfall-Geschäftsführers oder Notfall-Prokuristen der bessere Weg. Schriftlich festgehaltene Handlungsanweisungen sorgen für ein Handeln in Ihrem Sinne. Eine Bankvollmacht garantiert, dass Gehälter gezahlt und Rechnungen beglichen werden können.

Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages gehört ebenso in den Notfallkoffer wie Ihr Geschäftsführeranstellungsvertrag sowie relevante Liefer-, Miet-, Leasing-, Darlehens- und Arbeitsverträge. Hinweise zu bestehenden Patenten, Schutz- und Markenrechten sowie Lizenzen dürfen nicht fehlen. Eine Aufstellung der Versicherungen und Bankverbindungen ist unentbehrlich. Die Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner müssen in den Koffer.

Ohne Informationen zum Hinterlegungsort von Zweitschlüsseln geht wenig. Ohne Passwörter geht noch weniger. Auch eine Aufstellung Ihrer Immobilien gehört hinein. Legen Sie entsprechende Grundbuchauszüge am besten gleich dazu.

Auch als Unternehmer sind Sie in erster Linie Mensch. Überlegen Sie, ob im Notfallkoffer Platz für eine Patientenverfügung ist.

Fragen Sie sich, ob das Gesetz die richtigen Rahmenbedingungen für Ihre Ehe vorgibt. Packen Sie andernfalls noch einen (notariellen) Ehevertrag mit ein. Beim Notfallkoffer gibt es keine Übergepäckgebühren.

Sie haben Ihren Notfallkoffer gepackt? Dann haben Sie ideale Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ihr Unternehmen nach Ihrer Genesung noch erfolgreich läuft.

Vergessen Sie aber nicht, auch für Ihren Todesfall vorzusorgen. Das tut niemand gerne. Machen Sie es trotzdem. Überlegen Sie, wer Ihr Unternehmen fortführen soll. Wer soll Ihr Einfamilienhaus bekommen? Wer die Eigentumswohnungen? Ihre gesetzlichen Erben? Als streitanfällige Erbengemeinschaft? Lieber nicht. Möchten Sie jemanden enterben? Droht Ihre Ehe zu scheitern? Haben Sie ein Kind mit Behinderung? Oder sind Sie Teil einer Patchwork-Familie? Dann führt an einem Testament oder Erbvertrag vernünftigerweise ohnehin kein Weg vorbei. Oft ist die zivilrechtlich naheliegende Lösung auch steuerrechtlich optimal. Aber nicht immer.

Lassen Sie sich beraten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber bietet.